header

Kindergartenbeiträge

Die monatlichen Kosten richten sich nach den von den Eltern gebuchten Stunden. Der Elternbeitrag wird monatlich per Lastschriftverfahren eingezogen. Aufgrund gesetzlicher Bestimmungen muss der Beitrag für 12 Monate gezahlt werden. (In der Regel von September-September des darauffolgenden Jahres = 1 Kindergartenjahr). Eine Kündigung zum August, z. B. bei Schulübertritt ist nicht zulässig.

Beitragsermäßigung:

Für das zweite Kind, das gleichzeitig den Kindergarten besucht, wird eine Ermäßigung von 10,00 Euro, für das dritte Kind eine Ermäßigung von 20,00 Euro auf die gebuchte Kategorie gewährt.

Beiträge nach Kategorien (Stand 11/2021):

Handyansicht HIER KLICKEN

Gebuchte Stunden am Tag (Woche) Kind unter 3 Jahren Kind über 3 jahren
3 - 4 (20) 140,00 Euro 125,00 Euro
4 - 5 (25) 145,00 Euro 130,00 Euro
5 - 6 (30) 150,00 Euro 135,00 Euro
6 - 7 (35) 155,00 Euro 140,00 Euro
7 - 8 (40) 160,00 Euro 145,00 Euro
8 - 9 (45) 165,00 Euro 150,00 Euro
9 - 10 (50) 170,00 Euro 155,00 Euro

Beitragszuschuss:

Der Beitragszuschuss der bayrischen Staatsregierung in Höhe von 100€ monatlich wird bei Kindern über 3 Jahren, die berechtigt sind (Stichtagregelung),  automatisch direkt vom Beitrag abgezogen.

Kinder unter 3 Jahren können Krippengeld beantragen. Dies beträgt ebenfalls 100 € im Monat und unterliegt Einkommensgrenzen. Informationen finde Sie hier: https://www.zbfs.bayern.de/familie/krippengeld/index.php

Das Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) sieht vor, dass Eltern beim Vorliegen bestimmter Voraussetzungen die Kosten des Kindertagesstättenbesuches ihres Kindes teilweise erstattet bekommen. Die jeweils aktuellen Einkommensgrenzen und Bedingungen, sowie Details zur Antragstellung erfragen Sie bitte beim

Landratsamt Bad Kissingen
Amt für junge Menschen und Familien, Jugendamt-
Obere Marktstrasse 6
97688 Bad Kissingen
Tel.: 0971 801-431

­