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Kindergartenbeiträge

Die monatlichen Kosten richten sich nach den von den Eltern gebuchten Stunden. Der Elternbeitrag wird monatlich per Lastschriftverfahren eingezogen. Aufgrund gesetzlicher Bestimmungen muss der Beitrag für 12 Monate gezahlt werden. (In der Regel von September-September des darauffolgenden Jahres = 1 Kindergartenjahr). Eine Kündigung zum August, z. B. bei Schulübertritt ist nicht zulässig.

Beitragsermäßigung:

Für das zweite Kind, das gleichzeitig den Kindergarten besucht, wird eine Ermäßigung von 10,00 Euro, für das dritte Kind eine Ermäßigung von 20,00 Euro auf die gebuchte Kategorie gewährt.

Beiträge nach Kategorien (gültig ab 1.9.2024):

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Gebuchte Stunden am Tag (Woche) Kind unter 3 Jahren Kind über 3 Jahren Eigenbetrag 
nach Zuschuss
3 - 4 (20) 170,00 Euro 155,00 Euro 55,00 Euro
4 - 5 (25) 180,00 Euro 165,00 Euro 65,00 Euro
5 - 6 (30) 190,00 Euro 175,00 Euro 75,00 Euro
6 - 7 (35) 200,00 Euro 185,00 Euro 85,00 Euro
7 - 8 (40) 210,00 Euro 195,00 Euro 95,00 Euro
8 - 9 (45) 220,00 Euro 205,00 Euro 105,00 Euro
9 - 10 (50) 230,00 Euro 215,00 Euro 115,00 Euro

Beitragsermäßigungen

Für das zweite Kind das gleichzeitig den Kindergarten besucht wird eine Ermäßigung von 10€ und für das dritte und jedes weitere Kind eine Ermäßigung von 20€ auf die gebuchte Kategorie gewährt.

Kosten für die Brotzeit in der Kita:

Wir stellen den Kindern ein Frühstück und einen Nachmittagssnack zur Verfügung. Die Kinder können eine eigene Auswahl treffen und neue Speisen probieren. Sie brauchen ihrem Kind keine Brotzeit mit zu schicken. Die Kosten hierfür sind im monatlichen Beitrag enthalten.

Beitragszuschuss vom Freistaat Bayern

Kindergartenkinder bekommen ab September des Jahres in dem sie 3  Jahre alt werden, einen Beitragszuschuss von 100 € vom Freistaat Bayern. Dieser wird dann automatisch vom Kindergarten in Abzug gebracht.

Kinder unter 3 Jahren können Krippengeld beantragen. Dies beträgt ebenfalls 100 € im Monat und unterliegt Einkommensgrenzen von im Moment 60.000€ + 5000€ für jedes weitere Kind. Informationen finden Sie hier: https://www.zbfs.bayern.de/familie/krippengeld/index.php

Beitragserstattung durch das Landratsamt

Das Landratsamt erstattet auf jährlich neu zu stellenden Antrag (abhängig von der wirtschaftlichen Lage der Antragsteller) den Elternbeitrag für maximal 6 Stunden täglich. Höherbuchungen müssen von den Eltern selbst finanziert werden.

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